Es ist zweckmäßig, eine Harmonisierung nur sowe
it vorzunehmen, wie dies zur Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung und der Aufsichtssysteme unbedingt erforderlich und hinreichend ist; um die gegenseitige Anerkennung innerhalb des Rahmens des Finanzbinnenmarktes zu bewerkstelligen, sollten Maßnahmen ergriffen werden, mit denen die Definition
der Eigenmittel von Wertpapierfirmen, die Festlegung der Höhe des Anfangskapitals und die Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Kontrolle der Risiken, denen Wertpapierfi
...[+++]rmen ausgesetzt sind, koordiniert werden.