O
. in der Erwägung, dass es nicht immer erforderlich ist, für auf regionaler Ebene ergriffene
Maßnahmen oder für solche, die häufig geändert werden oder auf Standards und Zielen beruhen, die von den Rechtsetzungsorganen beschlossen wurden, auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zurückzugreifen, dass es jedoch für die allen Meeresgebieten gemeinsamen Vorschriften und für
Maßnahmen, die Gegenstand von bestimmten Verordnungen sind oder auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht geändert werden,
...[+++] eingesetzt werden muss;