Jede Gesetzesänderung würde unmöglich werden, wen
n angenommen würde, dass eine neue Bestimmung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstoßen würde aus dem bloßen Grund, dass durch sie die Anwendungsbedin
gungen der früheren Rechtsvorschriften geändert werden, aus dem bloßen Grund, dass sie die Erwartungen derjenigen, die weiter von der früheren Situation ausgegangen sind, durchkreuzen würde, oder aus dem bloßen Grund, dass sie die Erwartungen
einer Partei in
einem Ge
...[+++]richtsverfahren zunichte machen würde.