I
n der Erwägung, dass die Wallonische Regierung als erforderlich geachtet hat, dass eine Reihe Parameter vor der endgültigen Annahme der vorliegenden Revision des Sektorenplans berücksichtigt, konzertiert
und in der Form von Abkommen materialisiert werden; dass diese und der Unterschutzstellungserlass vom 4. Februar 2014 es möglich machen, auf die oben angeführten Sorgen und Fragen zu antworten; dass für das Üb
rige, diese Aspekte noch weiter ...[+++] Gegenstand von Analysen und Empfehlungen im Rahmen des Antrags auf eine Globalgenehmigung, die der folgenden Revision des Sektorenplanes folgen wird, sein können;