E
s wird anerkannt, dass E-Geld-Institute über natürliche Personen oder juristisc
he Personen, die in ihrem Namen handeln, im Einklang mit ihrem jeweiligen Geschäftsmodell
E-Geld ausgeben, unter anderem durch den Verkauf oder Wiederverkauf von
E-Geld-Produkten an das Publikum, die Bereitstellung eines Vertriebskanals für
E-Geld an Kunden oder die Einlösung von
E-Geld auf Kundenanfrage oder Aufladung von
E-Geld-Pr
...[+++]odukten der Kunden.