« Ärzte, Chirurgen, Sanitätsbeamte, Apotheker, Hebammen und alle anderen Personen, die aufgrund ihres Standes oder Berufes Träg
er von Geheimnissen sind, die ihnen anvertraut wurden, und diese bekannt machen,
ausser in dem Fall, dass sie aufgefordert werden, vor Gericht oder vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Zeugnis abzulegen, und ausser in dem Fall, dass das Gesetz sie verpflichtet, diese Geheimnisse zu offenbaren, werden mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis sechs Monaten und mit
einer Geld ...[+++]busse von hundert Franken bis fünfhundert Franken bestraft ».