Die Kommission hat bereits eine erste
Orientierungshilfe dazu gegeben, wie diese Bestimmungen auf öffentliche Investitionen mit positiven, direkten und nachprüfbaren langfristigen Auswirkungen auf den Haushalt, das Wachstum und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen anzuwenden sind.[14]
Diese (gemeinhin „Investitionsklausel“ genannte) Orientierungshilfe wird in
dieser Mitteilung ausgeführt und förmlich festgelegt, um im Einklang
mit Buchstaben und Geist des Pakts ...[+++] länderspezifischen Gegebenheiten besser Rechnung tragen zu können.