W
ir fordern daher, dass in dieser Angelegenh
eit erst eine Entscheidung getroffen wird, nachdem die Auswirkungen untersucht worden sind, der Europäische Datenschutzbeauftrage zurate gezogen worden ist, ein Rechtsrahmen festgelegt worden ist, aus dem hervorgeht, wer das Recht hat, uns nackt zu sehen, und unter welchen Umständen, sowie bestätigt wird, wie es sich in der Praxis garantieren lässt, dass die Nutzung
an allen Flughäfen freiwilliger Natur ...[+++] ist und nicht vom Personal, das sich gerade im Dienst befindet, angeordnet wird.