A. in der Erwägung, dass laut oben genanntem Beschluss 1098/2008/EG die Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Jahrs zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung die unterschiedlichen Gefahren und Dimensionen von Armut und sozialer Ausgrenzung, wie sie von Frauen und Männern erlebt werden, berücksichtigen haben sollten, in der Erwägung, dass 85 Millionen Europäer unter der Armutsgrenze leben und dass 17 % aller Frauen in den EU27-Ländern als in Armut lebend eingestuft werden, in der Erwägung, dass darüber hinaus in den letzten zehn Jahren die Zahl der in Armut lebenden Frauen verglichen mit der Zahl der betroffenen Männer unverhältnismäßig stark angestiegen ist, u
nd in der Erwägung, dass Elternarmut häufig ...[+++] die Ursache für Kinderarmut ist und sich damit stark auf das weitere Leben der Kinder auswirkt,