In der Erwägu
ng, für das Übrige, dass die Beschwerden schließlich Punkte betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Globalgenehmigung für die Abbautätigkeit fallen; dass die zusätzlich
en Beschwerden über dieses Thema im Rahmen des Antrags auf eine Globalgenehmigung zur konkreten Durchführung des Projekts, das Gegenstand der Revision des vorliegenden Sektorenplans ist, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, der die Revision unterworfen wird, und der Genehmigung, die erteilt werden k
...[+++]önnte, beantwortet werden;