Sie bedeut
en im Wesentlichen, dass der zuständige Gesetzgeber den Gesamtbetrag festlegt, der für den veränderlichen Teil des jährlichen Funktionszuschusses bestimmt ist, der au
f die universitären Einrichtungen aufgeteilt wird, dass für die Anzahl der Studierenden, die über eine bestimmte Obergrenze hinausgeht, der veränderliche Teil des jährliche Funktionszuschusses auf 85% begrenzt wird, und schließlich, dass diese Begrenzung nicht auf die Universitäten angewandt wird, die aus einer Fusion von universitären Einrichtu
ngen hervo ...[+++]rgegangen sind.