12. erkennt die substanziell unterschiedlichen Niveaus der wirtschaftlichen
Entwicklung in der Europäischen Union und in den AKP-Staaten an und ist daher sehr
beunruhigt darüber, dass sich eine zu rasche Liberalisierung des gegenseitigen Handels zwischen der Europäischen
Union und den AKP-Staaten negativ auf die anfälligen AKP-Volkswirtschaften und -Staaten auswirken könnte, und dies zu
eine ...[+++]r Zeit, zu der die Völkergemeinschaft alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die Staaten in ihren Bemühungen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu unterstützen; fordert daher die Kommission auf zu gewährleisten, dass den AKP-Staaten in den WPA gemäß Artikel 34 Absatz 4 des Abkommens von Cotonou eine besondere und differenzierte Behandlung zuteil wird;