Unabhängig davon lese ich in der Anlage zur Geschäftsordnung über die Fragestunde, bei Zusatzfra
gen wird empfohlen, dass der Präsident grundsätzlich eine Zusatzfrage von dem Fragesteller und eine oder höchstens zwei Zusatzfragen von anderen Mitgliedern – vorzugsweise Abgeordnete einer anderen Fraktion oder aus einem anderen Mitgliedstaat als der Verfasser der Anfrage – zulassen sollte. Mir scheint, dass eine noch großzügigere Auslegung dieser Empfehlung zu einer weitgehenden Änderung des Geistes der Fragestunde führen würde, die doch so ang
elegt ist, dass ein bestimmtes Tempo ...[+++] eingehalten und die Möglichkeit gegeben wird, eine Vielzahl von Fragen zu stellen. Es kann nicht angehen, dass den Abgeordneten, die dazu Lust verspüren, erlaubt wird, eine allgemeine politische Debatte zu führen.