In seinem Urteil in der R
echtssache C-205/99 stellte der Gerichtshof fest, dass ein so restriktives Verfahren wie ein Genehmigungsverfahren zugelassen werden kann, sofern es erforder
lich ist („wenn ein wirklicher Bedarf an gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen nachgewiesen werden kann, weil be
i freiem Wettbewerb keine ausreichenden regelmäßigen Verkehrsdienste angeboten würden“), zu dem verfolgten Ziel in angemessenem Verhältnis
...[+++]steht und auf objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien beruht, die den betroffenen Unternehmen im Voraus bekannt sind.