Vorbedingung für die Pflicht zur Rückübernahme eines Dri
ttstaatsangehörigen oder eines Staatenlosen ist, dass die rückzuübernehmende Person a) im Besitz eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehm
igung des ersuchten Staates ist oder zum Zeitpunkt der Einreise war oder b) nach
einem Aufenthalt im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates oder einer Durchreise durch sein Hoheitsgebiet illegal und auf direktem Wege in da
s Hoheitsg ...[+++]ebiet des ersuchenden Staates eingereist ist.