80. erinnert daran, dass es sich beim Asylrecht um ein Grundrecht handelt, das aufrechterhalten werden muss, und dass jede Verwechslung mit dem Begriff der illegalen Einwanderung zu vermeiden ist;
stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass die Asylfrage wegen der nicht immer korrekten Geltendmachung dieses Rechts und der vielfachen Missbrauchsversuche, die ständig vorkommen, immer öfter mit einem Problem der Verwaltung der Migrationsströme in Zusammenhang gebr
acht wird, und gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass bei einer korrekten Ausübung
...[+++] dieses Rechts das größte Anliegen der Regierungen nicht nur darin besteht, in diesem Bereich Haushaltseinsparungen zu erzielen;