Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2008, C-219/07, Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers VZW u.a., erkannt, dass eine Regel
ung, wonach für die Haltung eines Säugetiers verlangt wird, dass die Art, zu der es gehört, vorher in eine Positivliste aufgenommen worden ist, und die auch für Exemplare von Arten gilt, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig gehalten werden, nur dann mit dem Unionsrecht im Einklang steht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die der Gerichtsh
of in seinem Urteil dargelegt hat (Randnrn. 33-40 ...[+++]).