Sie darf jedoch auch nicht schöngefärbt werden: Werbung kann auch unlautere Praktiken umfassen, in öffentliche Räume, z. B. durch Werbetafeln, und in die Privatsphäre, z. B. durch unerwünschte E-Mails, eindringen, sich auf schutzbedü
rftige Personen wie Kinder und überschuldete Personen ausrichten, potenzielle Barrieren für den Zugang zum Binnenmarkt bei zu hohen erforderlichen Werbeausgaben schaffen, den Binnenmarkt verzerren, indem Verbraucher dazu gebracht werden, Waren
...[+++]oder Dienstleistungen zu erwerben, die sie normalerweise nicht gekauft hätten, und riesige Verluste verursachen.