15. bedauert, dass Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, zunehmend als Vorwand für die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und für ein hartes Durchgreifen angesichts rechtmäßiger Tätigkeiten von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und politischen Aktivisten di
enen; weist erneut darauf hin, dass es der tiefen Überzeugung ist, dass die nationale Sicherheit niemals als Rechtfertigung für eine ungezielte, im Geheimen erfolgende oder massenhafte
Überwachung gelten darf; besteht ...[+++] darauf, dass bei derartigen Maßnahmen der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechtsnormen, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und auf Datenschutz, voll und ganz Rechnung getragen wird;