In der Erwägung, dass manche Anwohner berichten, das Autobahnkreuz würde ausschließlich einer Privatgesellschaft zugutekommen,
die kein Geheimnis daraus macht, dass ihr Ziel ausschließlich spekulativer Natur ist; dass eine für den Grubenbetreib
er rentable Strecke nicht mit einer alternativen Ausgleichsmaßnahme zu verwechseln ist; dass die Beschwerdeführer erklären, dass durch die Schaffung eines Autobahnkreuzes Belästigungen vermieden werden, die gar nicht existieren; dass nur der Bet
reiber daraus einen ...[+++]Nutzen zieht;