In der Notifizierung wird mitgeteilt, was mit den vor der Abtretu
ng bereitgestellten finanziellen Garantien geschieht; sie enthält die schriftliche Bestätigung des Übernehmers, dass er die Genehmigu
ng, die eventuellen damit verbundenen, von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen oder die durchzuführenden Handlungen und Arbeiten, die zur Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindewegs nötig sind, und die als solche nicht als Bedingung oder Auflage angegeben sind, den Artikel D.IV.75, und den Tatbesta
...[+++]nd, dass er zum Inhaber der Genehmigung wird, zur Kenntnis genommen hat.