Wenn eine Vereinigung ohne Gewinnerz
ielungsabsicht, die nicht ihr persönliches Interesse geltend macht, eine Nichtigkeitsklage erhebt, ist es erforderlich, dass ihr Vereinigungszweck besonder
er Art ist und sich daher vom allgemeinen Interesse unterscheidet, dass sie ein kollektives Interesse vertritt, dass die angefochtene Rechtsnorm ihren Vereinigungszweck beeinträchtigen kann, und dass es sich schließlich nicht zeigt, dass dieser Vere
inigungszweck nicht oder nicht meh ...[+++]r tatsächlich erstrebt wird.