Daher ist es unerlässlich, in der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 Vorschriften für die Bezeichnung und Klassifizierung von Waren u
nd Dienstleistungen festzulegen und Rechtssicherheit und eine solide Verwaltung zu gewährleisten, indem vorgeschrieben wird, dass die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, vom A
nmelder so klar und eindeutig anzugeben sind, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den beantrag
...[+++]ten Schutzumfang bestimmen können.