Die Kommission gelangte zu dem vorläufigen Schluss, da
ss bei der Maßnahme staatliche Mittel zum Einsatz kommen; diese Schlussfolgerung stützt sich insbesondere auf die Feststellung, dass der deutsche Gesetzgeber die Preise festsetzt, die die (öffentlichen und privaten) Krankenversicherungen für Arznei
mittel zu entrichten haben, und dass eine staatliche Behörde, die BAFA, durch die Gewährung von Befreiungen vom gesetzlichen
Herstellerabschlag dafür sorgt, dass die Krankenversicherungen für diese Arznei
mittel ...[+++] einen höheren Preis zahlen.