23. hält es für erforderlich, dass d
ie Regeln der Cross Compliance und die Anforderungen im Hinblick auf vernünftige landwirtschaftliche Anbauverfahren und Umweltbedingungen sowohl in den alten als auch in den ne
uen Mitgliedstaaten eingehalten werden; schlägt vor, die Cross Compliance-Regeln schrittweise bis zur vollständigen Einführung am Ende des Übergangszeitraums einzuführen; schlägt außerdem vor, den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Anwendung der Cross Compliance-Regeln bis zum Ende des Übergangszeitraums
...[+++]für die Direktzahlungen aufzuschieben; schlägt ferner vor, dass die Bedingungen im Hinblick auf gute landwirtschaftliche und umweltpolitische Voraussetzungen mindestens während des SAPS-Zeitraums in Kraft bleiben müssen, da die Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben könnte, einen Gleichstand im Hinblick auf die komplexen und kostspieligen Cross Compliance-Bestimmungen zu erreichen;