—im Fall Irlands kann der Lieferant aufgefordert werden, eine Bescheinigun
g des „Registrar of Companies“ oder des „Registrar of Friendly Societies“ vorzulegen, aus der hervorgeht, dass er eine Gesellschaft gegründet hat
oder in ein Handelsregister eingetragen ist,
oder anderenfalls eine Bescheinigung über die von dem Betreffenden abgegebene eidesstattliche Erklärung, dass er den betreffenden Beruf in dem Lande, in dem er niedergelassen ist, an einem bestimmten Ort und unter einer bestimmten Firmenbezeichnung ausüb
...[+++]t.