Zu einem sehr späten Zeitpunkt der Untersuc
hung beantragte ein chinesischer ausführender Hersteller eine
zweite Anhörung vor dem Anhörungsbeauftragten und führte an, dass seine Verteidigungsrechte verletzt worden seien, da er seiner
Ansicht nach keine ausreichende Erklärung der von der Kommission verwendeten Methode bei der Ermittlung des Dumpings, genauer gesagt der Art und Weise, wie die Koeffizienten zur Festsetzung der Normalwerte ermittelt und angewandt wurden, erhalt
...[+++]en habe.