Da weder d
ie Vertreter der VR China noch die nicht kooperierenden ausführenden Hersteller die Informationen bereitstellten, die zur Beantwortung der Frage erforderlich waren, ob die anderen Subventionsregelungen den
nicht kooperierenden ausführenden Herstellern offen standen, und zwar anhand der besten verfügbaren Informationen, zog die Kommission den Schluss, dass die anderen angeblichen Subventionsregelungen de facto auch den anderen
nicht kooperierenden ausführenden Herstellern zugänglich waren, und errechnete folglich anhand der besten verfügbaren Inf
...[+++]ormationen die Höhe der aus diesen Regelungen erwachsenen Vorteile.