7. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“ (COM(2011)0803) und unterstützt die Entscheidung, das Hauptaugenmerk auf Kleinstunternehmen zu legen; vertritt die Auffassung, dass die Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arb
eitsplatz nicht als bürokratische Schikanen angesehen werden dürfen und dass in bestimmten Bereichen die Anforderungen für Unternehmen unterschiedlicher Größe nicht identisch sein sollten; ist deshalb der Ansicht, dass durch maßgeschneiderte Rechtsvorschriften für di
...[+++]e einzelnen KMU auch deren Zugang zu den europäischen und internationalen Märkten erleichtert würde;