7. fordert – da voraussichtlich manche Mitgliedstaaten die Möglichkeit in Anspruch nehmen werden, sich nicht an der vorgeschlagenen Europäischen Staatsanwaltschaft zu beteiligen – eine Prüfung zur Klärung der Frage, welche Referate und welche Bediensteten des OLAF zur Europäischen Staatsanwaltschaft verlagert bzw. versetzt sowie welche beim OLAF verbleiben sollen; fordert,
dass das OLAF auch künftig mit den Ressourcen ausgestattet wird, die es für die Durchführung aller Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, die nicht in die Zuständigkeit
...[+++]der Europäischen Staatsanwaltschaft fallen, benötigt;