Die Bestätigung
svermerke des Hofes sind entweder: i) uneingeschränkt, d. h., der Hof ist aufgrund seiner Prüfungstätigkeit zu dem Schluss gelangt, dass die Jahresrechnung zuver
lässig ist bzw. die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß
sind; oder ii) eingeschränkt, d. h., der Hof hat Belege für Fehler in der Rechnungsführung
gefunden oder eine wesentliche Fehlerhäu ...[+++]figkeit bei den zugrunde liegenden Vorgängen festgestellt.