(43) Die Verfügbarkeit zut
reffender aktueller Informationen sollte dadurch verbessert werden, dass Zahlungsinstitute verpflichtet werden, der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die sich auf die Richtigkeit der hinsich
tlich der Zulassung vorgelegten Daten und Nachweise auswirken, einschließlich zusätzlicher Agenten oder Stellen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden. Darüber hinaus sollten die zuständigen Behörden wenn Zweifel bestehen prüfen, ob die eingegan
genen Info ...[+++]rmationen korrekt sind.