Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die Prozesskosten tragen kann, wenn er im konkreten Fall einen Ansp
ruch auf Erstattung dieser Kosten aufgrund eines Versicherungsvertrags oder einer anderen privatrechtlichen Regelung hat. Hierzu zählt eine Vereinbarung, nach der der Empfänger die Honorare seines Anwa
lts nicht zu zahlen braucht, wenn das Urteil nicht zu seinen Gunsten ausfällt , und die Gerichtskosten von einem Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass diese Vereinbaru
ng weder im Wohnsitz ...[+++]mitgliedstaat noch im Mitgliedstaat des Gerichtsstands verboten ist.