Um sicherzustellen, dass die Ausbre
itung des Virus der Blauzungenkrankheit besser bekämpft wird und um die Belastung für den Landwirtschaftssektor durch diese Seuche zu verringern, wurden die in der Richtlinie 2000/75/EG des Rates vom 20. November 2000 mit besonderen Bestimmungen für Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Blau
zungenkrankheit (3) festgelegten Vorschriften für die Impfung unlängst mit der Richtlinie 2012/5/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geändert (4), damit den jüngsten technologischen Entwicklungen bei
...[+++]der Impfstoffherstellung Rechnung getragen wird.