188. fordert jene europäischen Länder, gegen die schwerwiegende Vorwürfe in Bezug auf ihre aktive oder passive Beteiligung an außerordentlichen Überstellungen erh
oben wurden und die bislang noch keine Ermittlungen auf Regierungsebene, auf parlamentarischer und/oder gerichtlicher Ebne eingeleitet haben, nachdrücklich auf, umgehend entsprechende Verfahren zu eröffnen; erinnert da
ran, dass gemäß der geltenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Mitgliedstaaten die positive Verpflichtu
...[+++]ng haben, in Bezug auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen, die der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widersprechen, Ermittlungen einzuleiten und Sanktionen zu verhängen;