63. gelangt zu der Erkenntnis, dass der EU-Handel in Drittländern seine "ökologischen Spuren" hinterlässt, was die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, festzustellen, wie sehr sich der Handel auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auswirkt, vor allem durch eine Bewertung der A
uswirkungen auf die Nachhaltigkeit; hält es für dringend geboten, Maßnahmen zur Verringerung der ökologischen Auswirkungen der Globalisierung im Zusammenhang mit den multilateralen, regionalen und bilateralen Freihandelsü
bereinkommen durchzu ...[+++]führen; betont, dass gemeinschaftliche Maßnahmen nicht zu einem Verlust der biologischen Vielfalt in Drittstaaten führen sollten;