Ferner ist bei den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergreifen, um sicherzustellen, dass e
in Mindestanteil an Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen auf ihren Märkten in Verkehr gebracht wird, auch die gesamte Klima- und Ökobilanz der verschiedenen Arten von Biokraftstoffen zu berücksichtigen; so können diejenigen Biokr
aftstoffe vorrangig gefördert werden, die - auch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit und der Versorgungssicherheit - eine sehr gute kostengünstige Gesamtökobilanz aufwei
...[+++]sen (Artikel 3).