16. hält es für wichtig, die Dynamik des Beitrittsprozesses aufrechtzuerhalten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Regierung des Landes, die Frist für die erfolgreiche Beilegung des Namensstreits auf einen Zeitpunkt zu legen, der vor dem Abschluss der Vorabprüfung liegt, die die Kommission zu Beginn der Verhandlungen durchführen wird; ist der Ansicht, dass echte Fortschritte der Regierung und die Umsetzung von EU‑Reformen zu allen maßgeblichen Angelegenheiten dazu beitragen können, ein politisches Umfeld zu schaffen, das die Lösung bilateraler Fragen begünstigt, wie bei anderen Erweiterungsprozessen deutlich wurde; weist darauf h
in, dass die Lösung bilateraler Angelegenheiten parallel ...[+++] zu den Beitrittsverhandlungen – wie im Fall Sloweniens und Kroatiens – sich sowohl für das Land selbst als auch für die EU als vorteilhaft erweisen wird;