In der Erwägung, dass die Wa
llonische Regierung jedoch weiterhin beabsichtigt, seine Option der neuen wallonischen Ost-West-Bahntrasse von Grenze zu Grenze nicht aufzugeben; dass die vorliegende Revision des Sektorenpl
ans die Möglichkeit bietet, in den Grenzen der Karte 46/4S einen Reserveumkreis einzutragen, durch die Verlängerung im Norden des bereits durch den Erlass vom 27. Mai 2004 eingetragenen Reserveumkreises einerseits und die Bildung eines neuen Reserveumkreises, der einen Teil des geplanten Anschlusses
...[+++] an die Eisenbahn Linie 124 in der von Infrabel vorgeschlagenen Konfiguration benutzt, anderseits;