Während der Vorarbeiten zum Geset
z vom 11. Juli 1994 bezüglich der Polizeigerichte und zur Einführung einiger Bestimmungen bezüglich der Beschleunigung und der Modernisierung der Strafgerichtsbarkeit wurde diesbezüglich ein Abänderungsantrag eingereicht, um in Artikel 172 des Strafprozessgesetzbuches eine Bestimmung einzufügen, mit d
er die Berufung auf zivilrechtlicher Ebene ausgeschlossen wird, wenn der Polizeirichter über eine Klage befindet, deren Streitwert unter 50.000 Franken liegt (Parl. Dok. , Kammer, 1993-1994, Nr. 1480/2, S.
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