« Verstösst Artikel 2277 des Zivilgesetzbuches, dahingehend ausgelegt, dass alles, was jährlich oder in kürzeren Zeitabständen zahlbar ist, mit den Schulden in Bezug auf rückständige Renten, Mieten und Zinsen geliehener Beträge gleichzustellen ist, ohne dass aus diesem Grund die Anwendung dieser Bestimmung
auf eine Forderung bezüglich anderer Elemente als Zinsen oder Einkünfte ausgeschlossen wäre, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, insofern er einen nicht vernünftig gerechtfertigten Unterschied unter den Schuldnern periodischer Schulden einführt, insbesondere derjenigen, die einen Vertrag für die Erbringung von Mobiltelefondiens
...[+++]tleistungen betreffen?