32. bedauert jedoch, dass die Umsetzung der EU-Leitlinien zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts im Vergleich zu anderen Leitlinien insgesamt überaus gering
ist, sowie auch das Bewusstsein über diese Leitlinien; fordert die EU auf, der Umsetzung dieser Leitlinien einen höheren politischen Stellenwert einzuräumen und dafür mehr Mittel bereitzustellen, insbesondere, indem das humanitäre Völkerrecht in Krisenbewältigungsoperationen eingebunden wird und indem Nichtahndung proaktiv bekämpft und dafür gesorgt wird, dass
die Einzelnen sich ihrer Verantwor ...[+++]tung stellen;