Somit ist zu schlussfolgern, dass die Verpflichtungen bezüglich de
r Befragung und der Bewertung der Umweltauswirkungen, die in den beiden Übereinkommen (die zwar inhaltlich unterschiedlich sin
d) vorgesehen sind, ebenfalls eingehalten werden müssen für die durch den Gesetzgeber ins Auge gefasste Entscheidung zur Verlängerung der Lebensdauer der beiden betreffenden Kernkraftwerke, zumindest, wenn diese Verlängerung nicht mit einer Erneuerung einer oder mehrerer der erforderlichen Genehmigungen einhergeht, wobei diese Erneuerung die Einh
...[+++]altung dieser Verpflichtungen voraussetzt.