Nach einer umsichtigen und umfangreichen Entnahme von Stichproben aus den Protokolldateien EURids, konnten die Auditoren keinen Nachweis finden, dass Parteien in u
nangemessener Weise bevorzugt worden wären, dass das Prinzips der Bearbeitung nach Antragseingang verletzt
worden wäre, dass unerlaubte Manipulationen der Datenbank durch irgendeine Partei vorgenommen
worden wären, dass das Protokollierungssystem verfälscht wurde oder, dass die Firewalls, die von EURid zum Schutz installiert
worden waren, überwunden
worden ...[+++] wären.