Ist die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen, dass das Verhalten des Gläubigers, das darin besteht, dass von Verbrauchern auf dem Markt für Verbraucherkredite für eine Nebenleistung ein im Vergleich zu ihren t
atsächlichen Kosten beträchtlich höherer Preis verlangt wird, eine unlautere Geschäftspraxis darstellt, und wird dadurch, dass die Kosten fü
r die Nebenleistung nicht in den effektiven Jahreszins mit einbezogen werden, nicht die Pflicht zur Transparenz der effektiv
...[+++]en Gesamtkosten des Verbraucherkredits umgangen?