15. bezweifelt, dass eine europäische Initiative im Bereich des Rechts der Aktionäre auf Sonderprüfung notwendig ist, da dies unmittelbar die Aufteilung der Befugnisse zwischen den Direktoren, die das Unternehmen führen,
und den Aktionären betrifft, eine Thematik also, die üblicherweise durch das nationale Gesellschaftsr
echt geregelt ist; vertritt außerdem die Auffassung, dass jede weitere Initiative im Lichte des laufenden Gesetzgebungsverfahrens bewertet werden sollte; weist darauf hin, dass der jüngste Vorsch
...[+++]lag für eine Richtlinie über die Rechte der Aktionäre bereits das Recht vorsieht, die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung zu ergänzen und Entschließungen einzureichen;