Soweit eine solche Option jedoch
vorsieht, dass der Betriebsinhaber die Rinder, für die er Prämien beantragt, nicht individuell zu kennzeichnen braucht, sollte klargestellt werden,
dass jedes potenziell beihilfef
ähige Tier, bei dem Verstöße gegen das Kennzeichnungs- und Registrierungssystem festgestellt werden, für die Zwecke der Anwendung von Sanktionen als Tier mit b
eantragter Beihilfe betrachtet werden könnte ...[+++].