In Anbetracht der Höhe der Direktzahlungen, die während der schrittweise
n Einführung an die Betriebsinhaber in den neuen Mitgliedstaaten geleistet werden, und im Rahmen der Anwendung des Steigerungsstufenschemas a
uf sämtliche in den neuen Mitgliedstaaten geleistete Direktzahlungen sollte dieses Instrument der Haushaltsdisziplin in diesen Mitgliedstaaten erst angewandt wird, wenn das Niveau der Direktzahlungen in diesen Mitgliedstaaten mindestens dem Niveau in den M
itgliedstaaten, die keine ...[+++] neuen Mitgliedstaaten sind, entspricht.