Die angefochtenen Bestimmungen kö
nnen jedoch auch so ausgelegt werden, dass der dem König erteilte Auftrag, in dem Verfahren für die Gewährung der Konzessionen zur Nutzung von öffentlichem Gut Einschränkungen vorzusehen, « um zu vermeiden, da
ss der Bau oder der Betrieb der betreffenden Anlagen die Benutzung der regulären Schifffahrtsrouten, die Meeresfischerei oder die wissenschaftliche Meeresforschung in übertriebener Weise behindert », Ihn verpflichtet, die Regionen in irgendeiner Weise zu konsultieren in dem Verfahren, das der Erte
...[+++]ilung dieser Konzessionen vorangeht, damit sie ihre Politik in den Angelegenheiten, für die sie zuständig sind, damit abstimmen und effizient ausüben können.