" 16° We
nn der Verteilernetzbetreiber oder die gemäß Artikel 16 bestimmte Tochtergesellschaft andere Aktivitäten durchführt als die Betreibung von Strom-
oder Gasnetzen, ist die CWaPE befugt, zu prüfen, ob es kei
ne Quersubventionen gibt zwischen den Aktivitäten als Betreiber von Strom- und Gasnetzen und den anderen Aktivitäten; zu diesem Zweck ist der Betreiber
oder die Tochtergesellschaft verpflichtet, jeder Anfrage
oder Antrag auf Dokumente seitens
...[+++]der CWaPE stattzugeben" .